Studentische Selbstverwaltung
Alle an der Universität Koblenz immatrikulierten ordentlichen Studierenden sind Mitglieder der Studierendenschaft. Die Studierendenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche verwaltet sie ihre studentischen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze und ihrer Satzungen selbst.
Die Organe der Studierendenschaft sind
1. die Urabstimmung,
2. die Vollversammlung,
3. das Studierendenparlament (StuPa),
4. der Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA),
5. die Fachschaften und ihre Organe,
6. der Fachschaftenrat (FSR),
7. der Wahlrat
Des Weiteren können sich Studierende in Hochschulgruppen zusammen organisieren.
Rechtliche Grundlage
Universitäre Gremien
In vielen universitären Gremien gibt es auch studentische Vertreter*innen, damit diese dort eine Stimme der Studierendenschaft darstellen.
Senat
Hochschulrat
Fachbereichsrat Fachbereich 1
Fachbereichsrat Fachbereich 2
Fachbereichsrat Fachbereich 3
Fachbereichsrat Fachbereich 4
Studierendenwerk
Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Studierendenwerks. Dazu gehören zum Beispiel die Verabschiedung des Wirtschaftsplans und die mittelfristige Finanzplanung.
Im Verwaltungsrat gibt es 3 studentische Mitglieder der Universität und 2 der Hochschule.