Promotionsausschuss des Fachbereichs 3

Der Ausschuss berät über Promotionssverfahren am Fachbereich und ist verantwortlich für die formalen Rahmenbedingungen.

Der Fachbereich 3: Mathematik/Naturwissenschaften hat seit 2. August 2004 eine eigene Promotionsordnung. Mit Wirkung vom 13. April 2015 gilt die aktuelle  Promotionsordnung.

Weitere Informationen und eine Liste der abgeschlossenen Promotionen seit August 2004.

Kontakt:

Dem Promotionsausschuss gehören vier professorale Mitglieder, sowie je eine Person des wissenschaftlichen Personals, der Studierenden und der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung an. In der selben Zusammensetzung sind stellvertretende Mitglieder benannt.

Den Vorsitz des Ausschuss hat qua Amt der Dekan bzw. ein Prodekan als dessen Stellvertreter inne.

Promotionsordnung

HINWEIS: Doktoranden, die bis zum Tage des In-Kraft-Tretens (29.04.2015) der neuen Promotionsordnung den Antrag auf Annahme zum Doktoranden gestellt haben, können wählen, ob sie nach der alter oder nach der neuen Promotionsordnung geprüft werden möchten (§ 27, Abs. 2).

Informationen zur Einzahlung der Promotionsgebühr

Allgemeine Hinweise

(verbindlich ist nur die Promotionsordnung, die Hinweise haben nur informativen Charakter)

Erste Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs 3: Mathematik/Naturwissenschaften vom 23.08.2016
In dieser Änderung ist das binationale Promotionsverfahren geregelt.