FAQ - Häufige Fragen

Übersicht:

 

Wie erfährt man welche Infos?

Kurze Anleitung, die uns allen viel Zeit und Arbeit erspart:

  • Bitte diese FAQ (Frequently Asked Questions = Häufigst gestellte Fragen) aufmerksam durchlesen!. Hieraus ergeben sich unserer Erfahrung nach bereits 98% aller Antworten auf gestellte Fragen, die uns per E-Mail, Telefon oder sonstigen Kanälen erreichen.
  • Bitte die Informationen auf der Startseite aufmerksam durchlesen! Auch hier finden sich oft - gerade zu Zeiten, wenn die AHS-Kurse zu Anfang eines Semesters freigeschaltet werden - viele Hinweise, die ein separates Nachfragen unnötig machen.
  • Wenn Ihr uns eine E-Mail schreibt, dann bietet uns bitte alle zur Beantwortung benötigten Hinweise, nämlich z.B. um welchen Kurs (genauer Kursname) es sich bei welchen Kursleiter zu welcher Zeit an welchem Ort handelt. Ein aussagekräftiger Betreff, der bereits beim Überfliegen schon auf den Inhalt der Frage(n) schließen lässt, verirrt sich weniger häufig in die "later-to-do"-Liste, als Anfragen ohne Betreff.
  • Wenn Ihr einen ausländischen und hier nicht so geläufigen Namen habt, dann helft uns bitte, in dem Ihr uns mitteilt, welcher Teil Vor- und welcher Nachname ist und vielleicht auch, ob wir Euch mit "Frau" oder "Herr" ansprechen sollen.
  • Wenn Ihr uns eine Anfrage per E-Mail sendet, achtet bitte darauf, dass Euer E-Mail-Speicherplatz nicht überfüllt ist. Danke!

Welche Anfragen wir nicht oder nur verzögert beantworten?

Sämtliche Anfragen, die sich durch einfachen Blick auf unsere Startseite oder den oberflächlichen Blick über diese FAQ von selbst beantworten lassen, werden potentiell ignoriert. Dazu gehören die Klassiker, wie z.B.:

  • "Wann fangen denn die neuen Kurse an?"
  • "Kann ich auch bar beim Kursleiter bezahlen?"
  • "Wo muss ich mich anmelden?"
  • ...

Außerdem erwarten wir bei ernstgemeinten Anfragen auch die Einhaltung der Etikette und Netiquette, was Anschreiben, Lesbarkeit und deutliche Erkennbarkeit von Vor- und Zuname anbetrifft. Mails mit unangemessenen, unhöflichen oder beleidigenden Inhalten landen direkt im elektronischen Mülleimer.

 

 
 

Teilnahme am AHS-Angebot 

Wer ist zur Teilnahme am AHS-Kursangebot berechtigt?

Alle Studierenden, Mitarbeiter, Alumni (Absolventen und ehemalige Mitarbeiter) der Universität Koblenz, der Hochschule Koblenz (ehemals Fachhochschule), der WHU-Vallendar und der PTHV sind zur Teilnahme am AHS-Sportangebot berechtigt. Gäste dürfen im Einzelfall und nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten teilnehmen, wobei Studierende und Mitarbeiter der Koblenzer Hochschulen immer Vorrang haben. Alle Studierende und Mitarbeiter Koblenzer Hochschulen sind über die Unfallkasse Rheinland unfallversichert. Dies beinhaltet auch den Wegunfall zum/vom Kurs. Teilnehmende Gäste, Alumni und ehemalige Mitarbeiter sind nicht über die Unfallkasse Rheinland unfallversichert!

 

Warum vergünstigte Teilnahme nur (noch) mit Hochschul-E-Mail-Adresse?

Die einzige in Anbetracht der personellen AHS-Situation "unkomplizierte" Möglichkeit, automatisch zu verifizieren, ob ein(e) AHS-Teilnehmer(in) den o.a. Koblenzer Hochschulen zugehörig ist, ist die Kontrolle, ob eine offizielle Hochschul-E-Mail-Adresse vorliegt. Wer die Hochschule als Absolvent, Mitarbeiter, etc. verlässt, behält auch i.d.R. nicht länger einen Hochschulaccount und damit auch nicht die dazugehörige E-Mail-Adresse. Wer aber lieber seine private E-Mail-Adresse von google, gmx oder anderen Providern nutzt, kann sich dem System gegenüber nicht als hochschulangehörig identifizieren und bezahlt automatisch den Gast-Beitrag.
Die gültigen hochschulspezifischen E-Mail-Adressen müssen enden mit:
  • @uni-koblenz.de
  • @uni-koblenz-landau.de
  • @hs-koblenz.de
  • @fh-koblenz.de
  • @whu.de
  • @pthv.de
  • @studierendenwerk-koblenz.de
  • @rheinahrcampus.de
  • @zfh.de
  • @ahs-koblenz.de

 

Alumni-Vergünstigungen für ehemalige Hochschulangehörige?

Ehemalige Angehörige (Studierende & MitarbeiterInnen) der Koblenzer Hochschulen erhalten die vergünstigten Mitarbeiter-Konditionen. Da ehemalige Angehörige i.d.R. allerdings keine automatisch verifizierbare E-Mail-Adresse haben, müssen Sie an das AHS-Sekretariat einen Nachweis ihrer früheren Angehörigkeit senden, dass sie als Alumni berechtigt sind. Das AHS-Team stellt dann den Status manuell im System auf "Alumni".
 
 

Wie kann man sich für einen AHS-Kurs anmelden?

Zunächst wird ein persönlicher Account beim AHS benötigt. Diesen kann man erstellen, wenn man auf das zweite Symbol unten links klickt. Dabei ist darauf zu achten, dass die eMail-Adresse korrekt eingegeben wird, da sonst alle Buchungsbestätigungen etc. verloren gehen. 
Mit einem bestehenden Account kann dann das LogIn erfolgen (Klick auf den Button mit dem Schlüssel im Menü unten links), der/die jeweilige(n) Kurs(e) ausgewählt und verbindlich gebucht werden. Im Anschluss wird automatisch eine Buchungsbestätigung mit entsprechender Überweisungsaufforderung (für Kursbeiträge) versendet. Die Überweisung sollte innerhalb von 3 Tagen mit dem dazugehörigen Verwendungszweck ausgeführt werden, da sonst der Account für weitere Kurs-Buchungen gesperrt wird. Aus steuerverwaltungstechnischen Gegebenheiten heraus müssen sämtliche Kursbeiträge ausschließlich überwiesen werden und können weder von den Kursleitern, noch im AHS-Sekretariat bar entgegengenommen werden!

 

 

Kann man sich auch testweise für einen AHS-Kurs anmelden?

Nein! Alle Kursbuchungen sind verbindlich! Wer sich für einen Kurs einträgt bzw. diesen bucht, erklärt damit die verbindliche Teilnahme und belegt/blockiert einen Platz, der sonst in aller Regel von anderen Interessierten gerne in Anspruch genommen würde.
Nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem AHS-Team und nur innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn können Stornierungen von Kursbuchungen erfolgen und werden mit einer Stornierungsgebühr in Höhe von € 5.- pro zu stornierenden Kurs berechnet, da die Rückbuchungen etc. einen hohen administrativen Aufwand erzeugen. Erfolgt der Stornierungsantrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn, sind die vollen Kursbeiträge zu entrichten! Der AHS behält sich das Recht vor, Personen, die nicht rechtzeitig ihre Kursbeiträge entrichtet haben, aus dem Kurs und ggf. permanent vom gesamten Kursangebot auszuschließen und den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben.

 

 

Kann man vor Kursbuchung auch an Probetraining teilnehmen?

Nein! Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist kein Probetraining (also Teilnahme am Kurs ohne verherige verbindliche Kursbuchung) möglich! Ausnahme sind die eigens dafür angelegte und auch so namentlich ausgewiesenen kostenfreien Schnuppereinheiten, zu denen aber auch die Buchung notwendig ist.

 

Stornierung der Buchung von AHS-Kurse?

Bitte beachten sie unbedingt, dass sie den richtigen Kurs zur richtigen Zeit im richtigen Semester buchen (manchmal gibt es Ferienkurse oder die Kurse des letzten Semesters sind noch sichtbar, solange das neue Kursprogramm noch nicht aktiviert ist). Wenn sie feststellen, dass sie den falschen Kurs gebucht haben und/oder keine Zeit zur Teilnahme haben und daher die Buchung rückgängig machen möchten, wird aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands eine Stornierungsgebühr in Höhe von € 5.- erhoben.

 

 

Wenn ein Kurs ausfällt oder sich Kurszeiten ändern, gibt es Anrecht auf Alternative?

Verständlicher Weise ist es enttäuschend, wenn ein gebuchter Kurs ausfällt, oder sich herausstellt, dass sich die Kurszeiten ändern. TeilnehmerInnen, die aufgrund von uns verursachter Falschinformationen einen Kurs gebucht haben, der dann nicht stattfindet oder zu einem unpassenden Zeitpunkt, erhalten eine Gutschrift für bereits gezahlte Kursbeiträge, die mit zukünftigen Kursbuchungen verrechnet werden können. In solchen Fällen fallen keine Stornogebühren an. Leider ist es in solchen Fällen organisatorisch NICHT möglich, alternative Kursplätze in irgendeiner Form zu reservieren - so leid uns das tut.

 

Wann im Semester beginnen die AHS-Kurse?

Im Allgemeinen startet das AHS-Kursprogramm in der Woche des offiziellen Vorlesungsbeginns der Universität bzw. der Hochschule. 

 

Was ist mit Kursen während der vorlesungsfreien Zeit?

Die meisten Kursangebote beginnen in der Woche des Vorlesungsbeginns der Universität und enden mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit. Einige Angebote (meist Ballsportarten) werden über das gesamte Jahr, also auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Zusätzlich werden mitunter Ferienkurse zwischen den Vorlesungszeiten angeboten, die aber auch als solche gekennzeichnet sind.  Für Infos bitte die Kursleiter kontaktieren.
 

Was tun, wenn ein Unfall / eine Verletzung während AHS-Kurs aufgetreten ist?

Im Falle eines Sportunfalls benötigen wir eine Unfallanzeige durch den Geschädigten, die an dieser Adresse der Unfallkasse Rheinland erhältlich ist:
Dieses Formular muss in 2-facher Ausfertigung (bitte am Rechner ausfüllen!) entweder ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben beim AHS abgegeben werden oder als pdf-Datei an sekretariat@ahs-koblenz.de übersandt werden. 
 
 

Wie kommen die Kursbeiträge zustande?

Die Kursbeiträge richten sich grundsätzlich nach folgender Tabelle, wobei besondere Angebote (z.B. in Kooperation mit externen Anbietern) durchaus von diesen Beiträgen abweichen können:
  Ballsport
(outdoor)
Fitness/Tanz/Sonst.
(outdoor)
Ballsport
(indoor)
Fitness/Tanz/Sonst.
(indoor)
FitnessBox
(Kraftraum)
Yoga
Studierende 6€/60min.
9€/90min.
8€/60min.
12€/90min.
10€/60min.
15€/90min.
15€/60min.
22€/90min.
15€/60min.
20€/90min.
35€/60min.
45€/90min.
Mitarbeiter/Alumni 8€/60min.
12€/90min.
10€/60min.
15€/90min.
12€/60min.
18€/90min.
20€/60min.
30€/90min.
20€/60min.
30€/90min.
40€/60min.
50€/90min.
Gäste/Externe 10€/60min.
15€/90min.
12€/60min.
18€/90min.
16€/60min.
24€/90min.
30€/60min.
45€/90min.
25€/60min.
35€/90min.
55€/60min.
65€/90min.
 
 
 

Hallenbenutzung 

Was muss ich bei der Benutzung der Hallen beachten?

Wir erwarten einen pfleglichen Umgang mit und Gebrauch der uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Im Service-Bereich dieser Homepage ist die Hallenordnung als PDF-Datei einsehbar. Speziell für die Gymnastikhalle (H13) gilt, dass sämtliche Mitnahme von Getränken in den Hallenbereich ausdrücklich verboten ist. Vor der Halle befnden sich eigens angebrachte Regale, in denen man die Schuhe/Getränke ablegen kann. Für alle Hallenbereiche gilt, dass diese nur mit sauberen und hallenbodengeeigneten Sportschuhen zu betreten sind. Wenn einmal eine Beschädigung verursacht oder auch nur festgestellt wird (das gilt auch für das Fehlen von Inventar etc.) sind wir hiervon in Kenntnis zu setzen.
 

Was ist beim Handling der Trennwände in der großen Sporthalle (H14) zu beachten?

Jegliche Einwirkung auf die Trennwände (u.a. durch Sportgeräte, wie Bälle, ...) ist zu unterlassen. Beim Hoch- und Runterfahren der Trennwände ist es strengstens untersagt, sich daran festzuhalten. Der wechselnde örtliche Aufenthalt der Sportler in verschiedenen Hallenteilen ist bei herabgelassenen Trennwänden ausschließlich durch die dafür vorgesehenen Türen und Gänge zu vollziehen. Beim Hochfahren und Herablassen der Trennwände ist zu beachten, dass diese vollständig und formgerecht (ohne ungewünschte Verkantungen) ein- oder ausgefahren werden.
 
Die Hallenordnung ist per [ Download hier ] verfügbar
 
 
 

FitnessBox Trainingszeiten und Bedingungen 

Kein freies Training in der FitnessBox

Aufgrund versicherungsrechtlicher Auflagen ist das Training in der FitnessBox nur innerhalb festgelegter und gebuchter FitnessBox-Kurse und unter der Aufsicht der zuständigen AHS-Kursleiter erlaubt. Freies und unbaufsichtigtes Training zwischen den regulären Kurszeiten ist nicht möglich.
 

Wer kann in der FitnessBox wann trainieren?

Teilnehmer, die einen zeitlich festgelegten FitnessBox-Kurs im AHS-System gebucht und bezahlt haben, können (nur) an diesem Kurs teilnehmen. Wer mehrere Kurszeiten zum Training in der FitnessBox nutzen möchte, muss sich zu allen Kursen, die in den gewünschten Trainingszeiten liegen, buchen.
 

Kann ich alle anderen FitnessBox-Kurse nutzen, wenn ich in einem angemeldet bin?

NEIN! Es kann nur der Kurs / es können nur die Kurse genutzt werden, für die die Teilnehmer eine Kursbuchung vorweisen können.
 
 
 
 

Wie man einen AHS-Kurs anbietet 

Wie werde ich Kursleiter, um einen AHS-Sport-Kurs anzubieten?

Wer einen Kurs für den AHS anbieten möchte, muss zunächst unseren [ AHS-Kursleiter-Datenbogen (pdf-Download) ] digital ausgefüllt (!) an das AHS-Sekretariat (sekretariat@ahs-koblenz.de) per E-Mail senden. In diesem Formular sind bereits Angaben zur Person (Name, Anschrift, Erreichbarkeit etc.), vorhandene Befähigungen / Qualifikationen, sowie Vorstellungen über den anzubietenden Kurs (Kursart, Kursinhalt, Kurszeiten, Teilnehmerbeschränkungen, Ausrichtungsort, ...) einzutragen. Danach erfolgt i.d.R. eine Einladung zu einem Vorstellungs- / Kennenlerngespräch.
I.d.R. werden Kurse zu Beginn des jeweils neuen Semesters eingerichtet. Wegen der Raumorganisation, der AHS-Programmflyer-Erstellung und  der Aktualisierung der Internetseiten muss bereits zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit mit der Planung des Kurses begonnen werden.
 

Welche Voraussetzungen muss ein Kursleiter mitbringen?

Grundsätzlich setzen wir das Interesse und den Spaß am Umgang mit Menschen voraus. Am besten ist es, wenn ein Kursleiter für das von ihm betreute Sportangebot auch eine Übungsleiter-Lizenz besitzt oder zumindest seine spezielle Eignung für die Kursleiter-Tätigkeit vorweisen kann. Außerdem ist der im Folgenden aufgeführte Verhaltenskodex zu beachten:
 

Verpflichtender Verhaltenskodex für Kursleiter(innen)

Wer im AHS als Kursleiter(in) Kurse anbieten möchte, verpflichtet sich, folgenden VERHALTENSKODEX einzuhalten:
 
Der Allgemeine Hochschulsport in Koblenz versteht sich als respektvoll, tolerant und fair. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich in meiner Funktion als Kursleiter(in) eine ganz besondere Verantwortung habe. Im Rahmen dieser:
  • achte ich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und übe keinerlei Form der Gewalt – sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art – aus. Wenn in meiner angeleiteten Sportart ein Maß an sportspezifischer Körperlichkeit immanent ist, setze ich die sportartspezifischen Regeln des Fair Play durch und achte auf einen respektvollen Umgang miteinander.
  • bin ich mir bewusst, dass mein Verhalten bei meinem Gegenüber eine andere Wirkung erzielen kann als beabsichtigt. Deshalb achte und respektiere ich die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen. Ich passe mein Verhalten daran an und verhalte mich einfühlsam und selbstkritisch sowie offen und gesprächsbereit.
  • beziehe ich aktiv Stellung gegen verbale oder nonverbale Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Sexismus und menschenverachtendes Verhalten (dazu gehören z.B. auch sexualisierte anzügliche Bemerkungen, herabsetzende oder beleidigende Kommentare sowie unangebrachter & unerwünschter Körperkontakt).
  • unterstütze ich die diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung & Identität, Religion und Herkunft.
  • pflege ich im Rahmen meiner hochschulsportlichen Tätigkeit einen offenen und wertschätzenden Umgang mit anderen. Ich lebe ein respektvolles Handeln und Rücksicht gegenüber anderen Menschen und der Natur innerhalb der sportaktiven Lebenswelt vor.
  • gehe ich sensibel mit personenbezogenen Daten der Teilnehmenden um, d.h. ich prüfe vor einer evtl. Weitergabe, inwieweit ich diesbzgl. der Schweigepflicht unterliege und hole ggf. das Einverständnis der betroffenen Person ein.
  • unterstütze ich bei der Aufklärung von Übergriffen oder diskriminierendem Verhalten eine umfassende und ergebnisoffene Prüfung und höre allen Beteiligten unvoreingenommen zu.
  • ziehe ich in Fällen von Diskriminierungen, Bedrohungen, Beleidigungen sowie in Konfliktfällen
    professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und weiß um die Möglichkeit, entsprechende Ansprechpersonen bei Unsicherheiten, Fragen und/oder Vorfällen zu kontaktieren. Der Schutz der betroffenen Person/en steht dabei an erster Stelle und es soll bestmöglich nach dem Willen dieser gehandelt werden.
  • lege ich dem Hochschulsport im Rahmen meiner Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich (Familiensportangebote) das „erweiterte Führungszeugnis“ auf Anfrage vor.
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können je nach nach Schwere Maßnahmen nach sich ziehen bis hin zur direkten Kursbeendigung und dem kompletten Ausschluss aus dem AHS.
 

 

Gibt es bei Kursen Spezielles zu beachten?

Zunächst ist der AHS daran interessiert, ein breitgefächertes und kurzweiliges Sportangebot vorzuweisen. Dabei gilt zu beachten, dass keine markenrechtlich geschützten Kursnamen benutzt werden, ohne dass entsprechende Lizenzen bzw. Genehmigungen vorliegen.
 
 

Informationen für AHS-Kursleiter 

Ab wann bin ich offiziell Kursleiter und kann Sportkurse anbieten?

Jeder Kursleiter bekommt im Kursleiter-Bereich des AHS-Online-Systems einen digitalen Dienstvertrag bereitgestellt, in dem alle relevanten Bedingungen festgehalten sind. Darin ist u.a. geregelt, welche Kursart zu welchen Zeiten angeboten wird. Dieser Vertrag wird digital unterschrieben und an das AHS-Sekretariat gesendet.
Vor der dem ersten Kurs ist die Teilnahme an einer allgemeinen Sicherheitseinweisung Voraussetzung.

 

Was mache ich, wenn ich mal zeitlich o.a. verhindert bin?

Als allererstes ist der AHS zu benachrichtigen. Wenn Ersatzkursleiter zur Verfügung stehen, muss der AHS zumindest per eMail hinreichend frühzeitig darüber informiert werden, wer zu welcher Zeit welchen Kurs vorläufig vertritt und welche Schlüssel im absoluten Ausnahmefall ausgehändigt wurden. Der Ersatz-Kursleiter muss ebenso die Befolgung der Hallenordnung gewährleisten, wie es die Pflicht des hauptverantwortlichen Kursleiters ist.
Die Weitergabe von Kursleiter-Kennungen sind absolut unzulässig und können zu sofortigem Ausschluss des Kursleiters und ggf. zu strafrechtlicher Ahndung führen. Es dürfen ausschließlich die Personen Zugriff zu Kursleiter- & Teilnehmerdaten haben, die vom AHS dazu ausdrücklich (durch Vergabe einer persönlichen Kursleiter-Kennung) autorisiert wurden.
 
 

Welche Informationen sind für den AHS wichtig?

Damit der AHS sämtliche Kursleiter aktuell informieren oder aktuelle Informationen erfragen kann, ist es wichtig, dass die Kursleiter ihre korrekten und aktuellen Kontaktdaten (wichtig vor allem Handy-Nummer und eMail-Adresse) hinterlegt haben. Dabei ist jeweils zu vermerken, ob und welche der hinterlegten Daten veröffentlicht werden sollen (AHS-WebSeite, ...) und welche nur der internen Verarbeitung dienen.
 

Welche zeitlichen Verpflichtungen bestehen?

Selbstredend ist die Anwesenheit des Kursleiters bei von ihm angebotenen Kursen obligatorisch (bis auf Ausnahmefälle, siehe "was mache ich wenn ich mal zeitlich o.a. verhindert bin"!). Außerdem wird vorausgesetzt, dass AHS-Kursleiter regelmäßig den Erhalt etwaiger AHS-spezifischer eMails kontrolliert. Bei speziellen Anfragen wird kurzfristige und zuverlässige Bearbeitung / Beantwortung erwartet.
 

Wie werden Kursleiter im AHS vergütet?

I.d.R. erhalten Kursleiter im AHS einen Honorarvertrag, der im Jahr bis zu einer Einnahmehöhe von EUR 3.000 nach § 3 Nr.26 EStG ("Übungsleiterpauschale") steuerfrei ist, sofern dieser Pauschalbetrag nicht durch anderweitige Tätigkeiten bereits in Anspruch genommen wird. Selbstständige Personen können nach Rücksprache auch eine Rechnung erstellen.
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach folgenden Kriterien:
  • € 8.-/60min. für Kursleiter ohne Übungsleiter-Lizenz
  • € 10.-/60min. für Kursleiter mit gültiger Übungsleiter-C-Lizenz (nach DOSB)
  • € 12.-/60min. für Kursleiter mit gültiger Übungsleiter-B-Lizenz (nach DOSB) und/oder abgeschlossenem Bachelor in Sportwissenschaften
 

Was ist bei der Abrechnung von Vergütungs-Forderungsnachweisen zu beachten?

Nach Abgabe der korrekt ausgefüllten Kursleiterverträge wird das Online-Formular "Vergütungs-Forderungsnachweis" im Kursleiterbereich bereitgestellt. Unmittelbar nach Ende der Lehrveranstaltungen eines jeweiligen Semesters ist das Formular online vollständig und sachlich richtig ausgefüllt und digital unterschrieben an das AHS-Sekretariat zu senden. Die Kursleitertätigkeit ist nur dann vergütungsfähig, wenn zu Anfang des Semesters ein gültiger "Beschäftigungsauftrag als selbständige(r) Übungsleiter(in) im Allgemeinen Hochschulsport" abgeschlossen wurde.
 

Werden alle Kurseinheiten vergütet?

Nein! Es werden max. 14 Kurseinheiten je Semester vergütet. Kursleiter, die durchgehend (auch in der vorlesungsfreien Zeit) ihre Kurse anbieten, verrichten dies auf ehrenamtlicher Basis.
 

Video-Tutorials für AHS-Kursleiter auf YouTube

Dieses Tutorial zeigt, wie AHS-Kursleiter*innen sich schnell und leicht in den zugewiesenen Kursleiter-Bereich einloggen, persönliche Daten ändern und auf eigene Kurse zugreifen können.
 
In diesem Tutorial wird erläutert, wie der Kursleitervertrag ausgefüllt, mit elektronischer Unterschrift generiert und an das AHS-Sekretariat gesendet wird. Ebenso wird erläutert, wie nach Kursende der Vergütungsforderungsnachweis elektronisch eingereicht wird.
 

Wie lange dauert ein Kurs? Gibt es eine festgelegte Kursdauer?

Es gibt drei typische Kursdauer-Formate:
 
1. "Nur Vorlesungszeit":
In der Regel starten diese Kurse zu Beginn der Vorlesungszeit bzw. Veranstaltungszeit und laufen zum Ende der Vorlesungszeit aus. Die Kursleiter können insgesamt 14 Kurseinheiten für die Kursleitervergütung abrechnen.
 
2. "Ganzes Semester":
Diese Kursform bietet den Teilnehmenden die Dauer von Beginn der Vorlesungszeit über den Semesterferien-Zeitraum hinweg und die Kurse enden i.d.R. kurz vor Start der neuen AHS-Kurs-Saison. Auch hier können die Kursleiter max. 14 Kurseinheiten abrechnen.
 
3. "Ferienkurs":
Die Ferienkurse starten nach Ende der Veranstaltungszeit und laufen über die vorlesungsfreie Zeit. Diese Kurse können auch Fortsetzung der "Nur Vorlesungszeit"-Kurse sein. Die Teilnehmenden müssen diese Kurse gesondert buchen und auch gesondert den Kursbeitrag entrichten. Die Kursleiter können auch für diese Kurse insg. max. 14 Kurseinheiten abrechnen.
 
Möchte ein Kursleiter einen Kurs starten und weiß nicht, ob es sich lohnt, den Kurs das ganze Semester anzubieten, empfehlen wir, zunächst die "Nur Vorlesungszeit"-Variante zu wählen. Gegen Ende der Vorlesungszeit kann sich der Kursleiter dann immer noch dazu entscheiden, entweder den Kurs in "Ganzes Semester" umzuwandeln. Dies bedeutet, dass die Teilnehmenden die Ferienzeit als Bonus bekommen. Oder es wird sich für einen separaten Ferienkurs entschieden. Diesen kann sich der Kursleiter (siehe oben) wieder mit bis zu max. 14 Kurseinheiten vergüten lassen, jedoch müssen die Teilnehmenden auch den Ferienkurs-Beitrag entrichten.
 
Neben den (o.a.) 3 Kursdauer-Formaten besteht auch die Möglichkeit, einen Kurs mit einer individuellen Kursdauer einzurichten, z.B. als 1-Mal-Veranstaltung (Workshop, Special) oder als z.B. 3-Wochen-Kurs.
 
 

Sonstiges 

Was ist mit Kursen während der vorlesungsfreien Zeit?

Die meisten Kursangebote beginnen in der Woche des Vorlesungsbeginns der Universität und enden mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit. Einige Angebote (meist Ballsportarten) werden über das gesamte Jahr, also auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Zusätzlich werden mitunter Ferienkurse zwischen den Vorlesungszeiten angeboten, die aber auch als solche gekennzeichnet sind.  Für Infos bitte die Kursleiter kontaktieren.
 
 

Ausleihe von Material, Schlüssel oder Transponder

Wenn die Notwendigkeit besteht, können nach Rücksprache über das AHS-Sekretariat Materialien, Transponder oder Schlüssel für diverse Schließungen ausgehändigt werden. Dabei, ist die ausleihende Person verpflichtet, die Rückgabe zuverlässig und pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und Abgabeort auszuführen. Sollte irgendeine Begebenheit die pünktliche Rückgabe verhindern oder verzögern, so ist dies umgehend (also so früh wie möglich) dem AHS-Team mitzuteilen.
 
 

Wie tritt man mit dem AHS-Team in Kontakt?

Themenbezogene Anfragen sind bitte per eMail an folgende Adressen zu richten: 
 
leitung@ahs-koblenz.de bei Anfragen bezüglich
  • Externe Einrichtungen
  • Kursplanung Hochschule
  • Kontakt zu Kooperationspartnern
 
sekretariat@ahs-koblenz.de bei Anfragen bezüglich
  • Kursbuchungen/Kursbeitragswesen
  • Kursleiterverträge + Abrechnungen
  • Events (z.B. Firmenlauf)
  • Materialbestellung
  • Unfallmeldungen
 
kurse@ahs-koblenz.de bei Anfragen bezüglich
  • Kursplanung Sportgebäude H
  • Kursplanung FitnessBox
  • Kursplanung Seminarräume
  • Kursleiterbetreuung
 
apelt@uni-koblenz.de bei Anfragen bezüglich
  • Hallentechnik
  • Hallenaufsicht
Außerdem hat der AHS ein Postfach (Nr. 182) im D-Gebäude in der Nähe des Kopierzentrums. Dort können sämtliche Unterlagen und schriftliche Anfragen abgegeben werden. 
 
Für Fragen zur Anmeldung an ADH-Wettkampf-Veranstaltungen ist das jeweilige Sportreferat des AStAs zuständig:
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Kontakt


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+49 (0) 261 / 287 - 1786

Universitätsstr. 1, 56070 Koblenz

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