01. Antrag zur Förderung alleinerziehender Studierender sowie von Schwangeren jetzt einreichen!
Die Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz fördert alleinerziehende Studierende mit Kind sowie nicht verheiratete schwangere Studentinnen, wenn finanzielle Engpässe bestehen. Es werden gezielt Einzelmaßnahmen gefördert, die den besonderen Bedürfnissen der Studierenden im Hinblick auf das Studium Rechnung tragen und geeignet sind, auf den Abbau bestehender Probleme hinzuwirken. Anträge können schon jetzt eingereicht werden. Antragsschluss ist am 10. November 2022!
Alle Informationen zum Antrag und das Antragsformular finden Sie hier:
www.uni-koblenz-landau.de/de/studium/service-information/studienfinanzierung/foerderung-alleinerziehender
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Durch die Stipendienstiftung erhalten nicht verheiratete schwangere und alleinerziehende Studierende - vorbehaltlich von Mittelzuweisungen - jedes Jahr eine Förderung. Die Stipendienstiftung wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert.
Beantragt werden kann eine Unterstützung, sofern die Fortführung des Studiums durch finanzielle Engpässe gefährdet ist. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit
- der teilweisen Kostenübernahme für Tagesmütter,
- der teilweisen Kostenübernahme für Kindergärten,
- der Hilfe bei notwendiger studienbedingter Ortsabwesenheit (Exkursionen, Praktika),
- der Hilfe in sonstigen Notsituationen.
Antragstellende dürfen in dem Semester, in dem sie eine Förderung erhalten, nicht beurlaubt sein.
In diesem Jahr stehen erneut Mittel für eine Förderung zur Verfügung. Bitte reichen Sie den Antrag auf Förderung sowie die erforderlichen Unterlagen bis zum
10. September 2022
ein bei
Frau Andrea Hauswirth
Frauenreferentin am Campus Koblenz
ESS 006
Tel.: +49 (0)261 287-1762
E-Mail: frauenb@uni-koblenz.de
Verantwortlich: Frauenbüro (frauenb@uni-koblenz.de)