01. Letzte Chance für 2021: Beantragung von finanzieller Förderung für alleinerziehende bzw. schwangere Studierende durch die Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz
Die Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz fördert alleinerziehende Studierende mit Kind sowie alleinerziehende schwangere Studierende, wenn die Fortführung des Studiums durch finanzielle Engpässe gefährdet ist. Die Stipendienstiftung wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert.
Durch die Stipendienstiftung werden vorbehaltlich von Mittelzuweisungen jedes Jahr schwangere und alleinerziehende Studierende gefördert. Es sollen gezielt Einzelmaßnahmen gefördert werden, die den besonderen Bedürfnissen dieser Studierenden im Hinblick auf das Studium Rechnung tragen und geeignet sind, auf den Abbau bestehender Probleme hinzuwirken.
Beantragt werden kann eine Unterstützung, sofern die Fortführung des Studiums durch finanzielle Engpässe gefährdet ist. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit
- der teilweisen Kostenübernahme für Tagesmütter,
- der teilweisen Kostenübernahme für Kindergärten,
- der Hilfe bei notwendiger studienbedingter Ortsabwesenheit (Exkursionen, Praktika),
- der Hilfe in sonstigen Notsituationen.
Antragstellende dürfen in dem Semester, in dem sie eine Förderung erhalten, nicht beurlaubt sein.
In diesem Jahr stehen erneut Mittel für eine Förderung zur Verfügung. Den Antrag finden Sie auf den Seiten des Frauenbüros und ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum
10. September 2021
einzureichen bei
Andrea Hauswirth
Frauenreferentin am Campus Koblenz
Frauenbüro
ESS 006
Tel.: +49 (0)261 287-1762
Verantwortlich: Andrea Hauswirth (frauenb@uni-koblenz.de)