01. Benennung der Wahlleitung und Datum der StuPa-Neuwahlen
Mit Rücktritt des Präsidiums und des Sinkens der Abgeordnetenzahl im StuPa auf weniger als 10 Abgeordnete (mit Ablauf des 15.05.2021) greift §27 Abs. (3) der Wahlordnung (WO). Da es kein Präsidium zum Anordnen gibt, wurden Neuwahlen durch den Vorstand (in Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Uni ist dieser nun in der Pflicht) angeordnet. Die Form der Anordnung ist nicht näher durch die Wahlordnung bestimmt. Allermindestens sehen wir den Newsletterbeitrag am 17.05.2021 aber als genügsam an.
Getreu §6 Abs. (1) WO, der nach §27 Abs. (3) in Kraft tritt, hat der Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses mit dem heutigen Tage (31.05.2021) aus seinen eigenen Reihen Kevin Weirauch (AStA Vorsitz) als Wahlleitung benannt.
Die Wahlleitung bestimmt hiermit den 29. und 30. Juni als Wahltermine. Die Wahlzeit wird voraussichtlich von 10:00 - 16:00 Uhr sein. Wenn es Änderungen an der Zeit gibt, werden diese fristgerecht kommuniziert.
Damit ergibt sich als Listeneinreichungsfrist der 04.06. um 14:00 Uhr.
Verantwortlich: Kevin Weirauch (AStA Vorsitz, stellvertretend für den Vorstand des AStAs) (astavorsitz@uni-koblenz.de)