Schulpraktika

Während des Lehramtsstudiums müssen zwei Orientierende Praktika (OP) und zwei Vertiefende Praktika (VP) absolviert werden. Die Praktika dienen der Überprüfung der persönlichen Eignung und Neigung für den Beruf als Lehrkraft.

Die Praktika liegen in der vorlesungsfreien Zeit. Voraussetzung für die Absolvierung ist der Masern-Impfschutz-Nachweis. Die zwei OP werden an zwei verschiedenen Schularten durchgeführt, eines davon an einer Schwerpunktschule. Die VP sind in den gewählten Fächern und in der gewählten Schulform zu absolvieren. Die Auswahl und Buchung der Praktikumsplätze erfolgt über die Seite „http://schulpraktika.rlp.de/“.

Während der Praktika ist das Führen eines Praktikumsbuchs verpflichtend. Dieses gliedert sich in den Persönlichen Teil, in dem die schulpraktischen Erfahrungen, Reflexionen, Kommentare und persönlichen Einschätzungen dokumentiert werden, und in den Pflichtteil mit Informationen und Unterlagen, die für jedes Schulpraktikum aufzunehmen sind.

Ein nicht erfolgreich abgeleistetes Schulpraktikum kann zweimal wiederholt werden — danach ist die Weiterführung des Studiums nicht möglich. Viele Ihrer Fragen werden in unserer FAQ beantwortet. Schauen Sie doch mal rein!