Qualifizierungsbedarf SiB

Sie wollen sich als Sicherheitsbeauftragter aus- oder fortbilden lassen? Bitte melden Sie sich per Mail an: arbeitsschutzko@uni-koblenz.de und lassen Sie uns die Möglichkeiten besprechen. Das Bild der Sicherheitsbeauftragten ist dadurch geprägt, dass er oder sie aus dem Kollegenkreis stammen, vor Ort auf sicheres Handeln hinwirken und helfen, Unfälle zu vermeiden. Sie tragen nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz als jede/jeder andere Beschäftigte. Damit ergibt sich für sie auch kein zusätzliches Haftungsrisiko und deshalb können Sicherheitsbeauftragte auch keine Weisungen erteilen oder Aufsicht führen. Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Sie beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden. Sie sind, ohne dafür festgeschriebenen Zeitaufwand, auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend sowie ehrenamtlich tätig und treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikatoren auf. Sicherheitsbeauftragte wirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hin. Führungskräfte unterstehen der Unternehmerin/dem Unternehmer und tragen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Führungskräfte legen Aufgaben im Arbeitsschutz fest und weisen diese den hierfür befähigten Beschäftigten (z.B. Sicherheitsbeauftragten) zu. Weitere Details können der DGUV Information 211-042 entnommen werden.

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