Anzeige der Schwangerschaft und Stillzeit

Dieses Formular diehnt zur Anzeige einer Schwangerschaft oder der Stillzeit gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) für Studierende und Beschäftigte der Universität Koblenz.

HINWEIS: Sollte das Formular beim Absenden einen Fehler aufgrund z.B. einer fehlenden Adresse anzeigen, prüfen Sie bitte alle vorgenommenen Anhänge erneut auf Richtigkeit.

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Persönliche Daten

Angaben nach § 27 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zur schwangeren oder stillenden Frau.

Die schwangere oder stillende Frau ist:

Hiermit erfolgt die Mitteilung über die:

(bitte zutreffend auswählen)

Studierende: Erklärungen der schwangeren / stillenden Frau

Die Ausbildungsstelle darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (vgl. § 5 MuSchG) und an Sonn- und Feiertagen (vgl. § 6 MuSchG) im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen. Die Ausbildungsstelle darf sie an entsprechenden Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen lassen, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Hierzu sind schriftliche Erklärungen erforderlich, die im Folgenden beigefügt werden können. Die Anträge finden Sie auf der Informationsseite zum Mutterschutz für Studierende.

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Beschäftigte: Erklärungen der schwangeren / stillenden Frau

Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, sowie nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Dem Antrag ist die Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen beizufügen. Die benötigten Erklärungen können im Folgenden beigefügt werden. Die Anträge finden Sie auf der Informationsseite zum Mutterschutz für Beschäftigte.

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Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 10 MuSchG

Der Arbeitsplatz wurde für jede Tätgikeit, bei der werdende und stillende Mütter gefährdet werden könnten, nach Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung gemäß § 10 MuSchG beurteilt. Die Beurteilung führte zu folgendem Ergebnis:

(bitte zutreffend auswählen)

Abschlussfragen zur Meldung an die SGD Nord

Bitte bestätigen Sie, dass Ihnen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 10 MuSchG i.V.m. § 5 ArbSchG zugänglich gemacht wurde.
Geeigneten Bedingungen zum Hinlegen, Hinsetzen und Ausruhen sind während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen vorhanden.

Liegemöglichkeiten finden Sie i.d.R. in Erste-Hilfe-Räumen und den Eltern-Kind-Räumen. Sollten Sie keine Schließberechtigung haben, lassen Sie sich diese bitte von den zuständigen Vorgesetzten erteilen.

Liegt ein ärztliches Beschäftigungsverbot vor?

(falls zutreffend bitte Zeugnis unterhalb anhängen)

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Kontaktdaten