Coronavirus Update

10.03.2023: Aufsuchen der Arbeitsstätte mit Krankheitssymptomen

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

aus gegebenem Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Dienstellenleitung auch künftig darum bittet, mit offensichtlichen Krankheitssymptomen einer ansteckenden Infektionskrankheit (z.B. auch Infektionen mit Noroviren) bzw. mit positivem Coronatest die Arbeitsstätte NICHT aufzusuchen. Hierbei würde unnötig die Gesundheit der anderen Kolleginnen und Kollegen gefährdet. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen, sollte die Erkrankung länger als drei Tage dauern, ärztlichen Rat in Anspruch und bleiben Sie für die gesamte Dauer der ärztlichen Krankschreibung auch tatsächlich zu Hause.

Sollten Sie sich speziell während einer Coronainfektion arbeitsfähig fühlen, der Test aber weiterhin positiv anschlagen, so stimmen Sie bitte mit Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetztem ab, ob Sie in dieser Zeit im Homeoffice -ohne die zeitlichen Limitierungen aus der Dienstvereinbarung- arbeiten können.

Ich bitte Sie also im Interesse der Kolleginnen und Kollegen weiterhin verantwortungsvoll mit ansteckenden Infektionskrankheiten umzugehen, auch wenn nunmehr die speziellen Regelungen zur Arbeitssicherheit mit einer Coronainfektion auf Landesebene ausgelaufen sind.

Für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme und Ihren verantwortungsvollen Umgang in der schwierigen Coronasituation der letzten Jahre möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Ludewig

27.01.2023: Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen durch Bund und Land ist die aktuell noch bestehende Maskenpflicht aufgrund der Corona-Pandemie an der Universität Koblenz ab Montag, 30.01.2023 aufgehoben.