Terminanfrage Arbeitsmedizinische Vorsorge

Sehr geehrte Beschäftigte,
die Universität Koblenz ist dazu verpflichtet den Beschäftigten "Arbeitsmedizinische Vorsorge" gemäß § 11 ArbSchG i.V.m. der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) anzubieten.

Die Betriebsärzte wurden gemäß §2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bestellt. Aktueller Dienstleister im Rahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz ist die BAD GmbH.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Maßnahme gemäß Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Dem betriebsärztlichen Dienst sind neben anderen Informationen u.a.

- Anlass nach ArbMedVV
- Art der Vorsorge
- Ergebnisse der Gefähdrungsbeurteilung (vgl. AMR 3.1)

zur Verfügung zu stellen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Sie im Formular gebeten die entsprechenden Angaben zu machen und eine aktuelle Fassung der Gefährdungsbeurteilung für ihren Tätigkeit hochzuladen. Fehlende Informationen und die Gefährdungsbeurteilung erhalten sich bei den Bereichsverantwortlichen (i.d.R. direkte Vorgesetzte).

ACHTUNG: Beim Absenden des Formulars wird eine automatische Terminanfrage mit den Angaben und Anhängen zum Formular an den betriebsärztlichen Dienst Koblenz (BAD GmbH) versendet. Diese werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung der Terminanfrage und zur Vorbereitung des Beratungsgespräches verwendet und im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht vertraulich behandelt.

Anlass nach ArbMedVV

Bitte wählen Sie bei Bedarf mehrere zutreffende Punkte aus. Mehrere Vorsorgeanlässe können innerhalb eines Termin zusammengefasst werden.

Art der Vorsorge

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Hinweis: Die Beurteilungen für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. bei der/dem zuständigen Vorgesetzte/n. Wir sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 ArbMedVV verpflichtet dem betriebsärztlichen Dienst Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.