Beauftragte & Vertretungen

Die Personalvertretung nimmt die Interessen der Beschäftigten auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes wahr. Dazu stehen ihr verschiedene Beteiligungsrechte zur Verfügung (u.a. Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, Informationsrechte). Sie überwacht die Einhaltung von gesetzlichen und tariflichen Regelungen zugunsten der Beschäftigten unter Abwägung der dienstlichen Interessen.
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Die Gleichstellungsvertretung unterstützt die tatsächliche Umsetzung der Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer an der Universität. Zur Gleichstellungsvertretung gehören die Gleichstellungsbeauftragte der Universität, die Gleichstellungsbeauftragten der vier Fachbereiche, der Senatsauschuss für Gleichstellungsfragen sowie das Gleichstellungsbüro.
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Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Universität zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen darüber hinaus beratend und helfend zur Seite zu stehen.
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Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen ist die Ansprechpartnerin für Studierende, die aufgrund einer chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankung im Studium beeinträchtigt sind. Sie berät bei allgemeinen Fragen zum Studium mit Beeinträchtigung und hilft bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs.
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Die Ombudsperson hat die Aufgabe, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen. Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Koblenz können sich in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis, aber auch zu vermutetem wissenschaftlichem Fehlverhalten, an die Ombudspersonen wenden.
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Die Kommission für Ethik und doppelverwendungsfähige Forschung fördert innerhalb der Universität die Bewusstseinsbildung für ethische und doppelverwendungsfähige Aspekte der Forschung. Die Ethik-Kommission gibt Voten ab zu Forschungsvorhaben von Mitgliedern der Universität Koblenz am oder mit Menschen. Zudem berät sie zu Fragen doppelverwendungsfähiger Forschung (dual use).
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Die Doktorandenvertretung berät über die die Promovierenden betreffenden Angelegenheiten, kann hierzu gegenüber den Organen und Gremien der Universität Empfehlungen abgeben und dient diesen als Ansprechpartnerin. Die Fachbereichsräte geben der Doktorandenvertretung Gelegenheit, zu Promotionsordnungen Stellung zu nehmen.
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Die Universität hat vielfältige Anforderungen, die aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung bestehen, zu beachten. Um diese Aufgaben im Interesse der Beschäftigten und der Studierenden zu erfüllen, wurden für einzelne Aufgabenbereiche Beauftragte ernannt.
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Die Mitglieder der Mittelbaukonferenz sind die gewählten Vertreter*innen des akademischen Mittelbaus im Senat und den vier Fachbereichsräten der Universität Koblenz. Die Konferenz ist ein Forum für die Belange aller akademischen Mitarbeiter*innen, künstlerisch wie wissenschaftlich, zentren- und fachbereichsübergreifend. Sie dient der universitätsweiten Zusammenarbeit im Mittelbau und soll relevante Anliegen des Mittelbaus hörbar und mit einer gemeinsamen Stimme in die Gremien der Hochschulpolitik tragen.
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