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Berufsfelder für Absolvent*innen

Informationen zur Organisation

Auch wenn insbesondere das Bachelorstudium praxisbezogen gestaltet ist (u.a. durch Projektseminare, durch ein Modul "Medienpraxis" und eine Simulation / ein Projekt zum Kulturmanagement) und eine klare Berufsorientierung hat, sind die Studierenden gut beraten,  durch Praktika und freie Mitarbeiterschaft bereits früh im künftigen Berufsfeld Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.

Im Bachelorstudiengang „Kulturwissenschaft“ ist deshalb gemäß der Prüfungsordnung  und der Modulhandbücher vorgesehen, dass die Studierenden ein mindestens sechswöchiges berufsfeldbezogenes und außeruniversitäres Praktikum absolvieren (auch aufteilbar in zwei verschiedene Praktika), im Master kann ein Forschungsaufenthalt an einer anderen wissenschaftlichen Institution durchgeführt werden. Alternativ zum Berufspraktikum kann im Bachelor auch ein Tutorium an der  Universität oder ein zertifizierter Sprachkurs im Ausland ausgewählt werden. Die Details sind in den Modulhandbüchern erläutert.

Wir empfehlen dringend, es nicht bei einem sechswöchigen Praktikum im Berufsfeld zu belassen, sondern weitere Praktika zu absolvieren. Wer etwa nach dem Studium einen Medienberuf ergreifen will, sollte möglichst vielseitige und umfangreiche praktische Erfahrung, am besten eine kontinuierliche freie Mitarbeiterschaft, vorweisen können.

Prinzipiell sind die Studierenden selbst für die Organisation ihres Praktikums verantwortlich, das Institut unterstützt sie dabei aber nach Möglichkeit. Auskünfte zu allen Fragen bezüglich des Praktikums gibt die Praktikumskoordinatorin, Dr. Katharina Hajek.

Vorraussetzung für die Anerkennung des Praktikums ist,..

dass das Praktikum in einem mit der Praktikumskoordinatorin abgesprochenen Berufsfeld in einer geeigneten Institution stattfindet,

dass die Praktikumsrichtlinien des Instituts für Kulturwissenschaft eingehalten wurden, insbesondere,

dass vor Antritt des Praktikums ein Praktikumsvertrag mit der Partnereinrichtung geschlossen wurde und dem Praktikumskoordinator vorgelegt wird,

dass am Ende des Praktikums ein Praktikumszeugnis ausgestellt wird und

dass der Praktikant / die Praktikantin einen angemessenen Praktikumsbericht abgibt.

Hinweis

In Ausnahmefällen kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss ein bereits vor dem Studium absolviertes Praktikum anerkannt werden.