Finanzierungsmöglichkeiten

Da ein Auslandssemester ohne Förderung für die meisten Studierenden eine hohe finanzielle Hürde darstellt, werden hier einige Möglichkeiten vorgestellt, wie man es sich leichter finanzieren kann.

Erasmus +

Alle Studierenden, die an eine Partneruniversität der Universität Koblenz-Landau innerhalb der EU und einigen anderen Ländern Europas gehen, werden von Erasmus+, dem Mobilitätsprogramm der EU gefördert.

Weitere Informationen zu Erasmus+ findet man unter: http://www.erasmusplus.de/erasmus/bildungsbereiche/hochschulbildung/

Genauere Informationen zur Förderung durch Erasmus+ an der Universität Koblenz-Landau findet man hier


Die wichtigsten Informationen sind hier schon einmal zusammengefasst:

  • Man kann pro Studienphase (Bachelor/ Master/ Promotion) bis zu 12 Monate durch Erasmus+ gefördert werden

  • Der Mobilitätszuschuss liegt je nach Land und Gesamtbudget bei 150 €- 270 € pro Monat und kann mit Auslands-BAföG kombiniert werden

  • Sämtliche mögliche Studiengebühren werden übernommen

  • Die Förderungsdauer erstreckt sich von Beginn des akademischen Aufenthalts bis zum Ende des akademischen Aufenthalts

  • Man kann seinen Aufenthalt je nach zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln auch verlängern (Mit so genannte „Zero-Grant-Tage“, die je nach Budget teilweise oder komplett gefördert werden können)


Promos

Eine Möglichkeit für die Finanzierung eines Auslandaufenthalts an einer Universität außerhalb Europas bietet das „Promos“-Programm des DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst).

Weitere Informationen zu Promos findet man unter:

https://www.daad.de/hochschulen/programme-weltweit/mobilitaet/promos/de/23661-programm-zur-steigerung-der-mobilitaet-von-deutschen-studierenden-promos/

Genauere Informationen zur Förderung durch Promos an der Universität Koblenz-Landau findet man hier


Die wichtigsten Informationen sind hier schon einmal zusammengefasst:

  • Die Förderungsdauer beträgt 1-6 Monate (bei Auslandssemestern meist 4-5 Monate).

  • Die meisten Studierenden bekommen entweder einen monatlichen Zuschuss oder eine Reisekostenpauschale.

  • Der monatliche Zuschuss sowie die Reisekostenpauschale variieren je nach Zielland und Gesamtbudget

  • Die Förderung kann mit Auslands-BAföG kombiniert werden (Wenn man allerdings vom Auslands-BAföG eine Reisekostenpauschale bekommt, übernimmt Promos diese nicht mehr, sondern bezahlt nur einen monatlichen Zuschuss).

  • Studiengebühren werden nicht übernommen.


Auslands- BAföG

Eine Möglichkeit für die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts ist die Beantragung von Auslands-BAfög.

Weitere Informationen zum Auslands-BAfög sowie ein FAQ findet man unter:

http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/auslandssemester/

http://www.auslandsbafoeg.de/faq/

Die wichtigsten Informationen sind hier schon einmal zusammengefasst:

  • Während eines Ausbildungsabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) kann man nur in der Regel nur einmal Auslands- BAföG bekommen.

  • Die Förderungsdauer beträgt maximal ein Jahr.

  • Die Förderungen betragen:

  1. Die notwendigen Studiengebühren bis zu 4600€ (interessant für Studierende, die mit dem Promos-Stipendium oder ganz ohne Stipendium ins Ausland gehen).

  2. Reisekostenzuschuss (einmalig Hin- und Rückreise).

  3. Ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse.

  4. Außerhalb des EU-Auslands: je nach Land unterschiedlicher Auslandszuschlag: 60€ - 225€ monatlich.

Weitere Informationen findet man unter:

http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/foerderungshoehe/ (mit Beispiel)

  • Die Förderung muss mindestens 6 Monate vorher beantragt werden

  • Wenn man Inlands-BAföG bekommt, bekommt man sicher Auslands-BAföG.

  • Auch wenn man im Inland kein BAföG bekommt, kann man Auslands-BAföG bekommen.

  • Auslands-BAföG muss man nicht zurückzahlen.

  • Je nach Land gibt es unterschiedliche Ämter, die für den BAföG- Antrag zuständig sind.

Eine vollständige Liste findet man unter:

http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung/

Für die Partneruniversitäten der Koblenzer Kulturwissenschaft sind folgende Ämter zuständig:

Frankreich

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 55
55206 Ingelheim

Tel.: 06132 / 787 – 0
Fax: 06132 /787 – 3298
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Internet: http://www.mainz-bingen.de

Italien

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Auslandsamt
10617 Berlin

Tel.: 030 / 9029 -10
Fax: 030 / 9029 – 13460 u. 13470
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de
Internet: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/buergerdienste/auslands_bafoeg.html

Südkorea

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen

Tel.: 07121 / 9477-0
Fax: 07121 / 9477-1195
E-Mail: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de
Internet: http://www.tuebingen-hohenheim.de

Tschechische Republik:

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 10 32
09010 Chemnitz

Tel.: 0371 / 5628 – 450
Fax: 0371 / 5628 – 455
E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.de
Internet: http://www.studentenwerk-chemnitz-zwickau.de

Belgien

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln

Tel.: 0221 / 147 – 4990
Fax: 0221 / 147 – 4950

E-Mail: Auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de

Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de

Spanien

Studentenwerk Heidelberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Studienfinanzierung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg

Tel.: 06221 / 54 54 04
Fax: 06221 / 543524
E-Mail: bafoeg@stw.uni-heidelberg.de
Internet: www.studierendenwerk-heidelberg.de/de/bafoeg

Südafrika

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)

Tel.: 0335 / 56509-22
Fax: 0335 / 56509-99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de

Fullbright- Stipendium

Eine Möglichkeit für die Finanzierung eines Auslandaufenthalts an einer „Graduate School“ in den USA bietet das Fullbright-Stipendium.

Weitere Informationen zum Fullbright-Stipendium findet man unter:

http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/studierende-uni/

Genauere Informationen zur Förderung durch das Fullbright-Stipendium an der Universität Koblenz-Landau findet man hier

Die wichtigsten Informationen sind hier schon einmal zusammengefasst:

  • Bewerber_innen müssen im August nächsten Jahres (z.B. 2016) den Bachelor-Abschluss bzw. mindestens 6 erfolgreich abgeschlossene Fachsemester nachweisen. Bei Bewerbern, die bereits einen Hochschulabschluss besitzen, darf dieser nicht vor dem 1. April des Vorjahrs liegen (z.B. 2014).

  • Der Aufenthalt dauert 4- 9 Monate und beginnt im August/ September.

  • Förderungshöhe: bis zu 3850 $ (ca. 3515 €) im Monat.

  • Bewerbungsfrist ist der 22. Juni.

  • Alle Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Die von der Hochschule gewählten werden dann zu einem Auswahlgespräch in Berlin eingeladen. Die endgültige Stipendiennominierung erfolgt Anfang November.