Informationen für Studierende

Informationen für Studierende

Studienangebot des Fachbereichs

Der Fachbereich 2 bietet ein breites Fächerspektrum und bedient in der Lehre hauptsächlich die Lehramtsstudiengänge. Forschungs- und berufsorientiert sind die Studiengänge BA/MA Kulturwissenschaft, der Master Germanistik sowie die 2-Fach-BA-Studiengänge. Hinzu kommen die Kooperationsstudiengänge „Natur und Kultur“ (Kooperation mit dem Fachbereich 3) sowie Computervisualistik (Kooperation mit dem Fachbereich 4) und als individuelle Profilierungsmöglichkeit für angehende Lehrerinnen und Lehrer die Zertifikatsprogramme „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“, "Darstellendes Spiel", "Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht in Kooperation mit dem Institut für Katholische Theologie" sowie „Content and Language Integrated Learning“ (Qualifikation für den bilingualen Sachfachunterricht). In den Lehramtsstudiengängen bieten sämtliche Fächer (mit Ausnahme der Evangelischen Theologie sowie der Musikwissenschaft und -pädagogik) den promotionsqualifizierenden Master Gymnasium an.


Vertrauensdozent:innen im Fachbereich

Die Vertrauensdozent:innen, Prof. Dr. Uta Schaffers und Prof. Dr. Christian Geulen, stehen den Studierenden und den Doktorand:innen des Fachbereichs als Ansprechpartner:innen bei Problemen und Konflikten zur Verfügung, für die weder das Dekanat noch das Studierendensekretariat noch die psycho-soziale Beratungsstelle oder der Promotionsausschuss unmittelbar zuständig sind und bei denen zunächst einmal niedrigschwellig Orientierung gesucht wird. Neben einer Beratung können, falls gewünscht und geboten, auch erste Gespräche mit den betroffenen Parteien (einzeln oder gemeinsam) geführt und/oder vermittelt werden, um mit beiden Seiten angemessene Lösungen zu erarbeiten. Falls diese Form der Beratung und Vermittlung nicht zum Erfolg führt, kann die Angelegenheit auf Wunsch an das Dekanat oder andere zuständige Stellen der Universität abgegeben oder vermittelt werden.

Lateinkenntnisse

Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums Lateinkenntnisse nachweisen müssen und diese noch nicht beispielsweise in Ihrer Schulzeit erworben haben, finden Sie im Nachfolgenden Informationen dazu, wie der Erwerb an unserem Fachbereich geregelt ist:

I. Meldung und Zulassung

Beides erfolgt im Dekanat des Fachbereichs 2: Philologie/Kulturwissenschaften. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme am Intensivkurs der Universität Koblenz.

II. Dauer des Kurses

ein Semester (in der Regel im Sommersemester)

III. Zeitpunkt und Ort der Prüfung

Die Prüfung zum Erwerb von Lateinkenntnissen erfolgt in der Regel am Ende des Kurssemesters. Ein Nachholtermin wegen Nichtbestehens der Prüfung wird in angemessenem Abstand zum Ersttermin angeboten.

IV. Prüfungsausschuss

Es gibt einen Fachprüfer (die jeweilige Leiterin bzw. der Leiter der Lateinkurse an der Universität Koblenz Landau) sowie einen Protokollanten oder eine Protokollantin (sachkundige wissenschaftliche Mitarbeiterin oder sachkundiger wissenschaftlicher Mitarbeiter).

V. Prüfungsanforderungen

Diese bestehen im Nachweis von Grundkenntnissen der lateinischen Sprache.

VI. Prüfung (schriftlich)

Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche; der Umfang des Textes beträgt circa 120 Wörter; Bearbeitungszeit: 120 Minuten; Anfertigung einer Niederschrift; Korrektur und Benotung durch den Fachprüfer. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Der Zweitversuch findet wieder als Klausur statt, der Drittversuch als mündliche Prüfung.

VII. Note: Ergebnis der Prüfung, Zeugnis

Für die Bewertung sind folgende Noten zu verwenden:

1,0; 1,3 = sehr gut = eine hervorragende Leistung

1,7; 2,0; 2,3 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht

3,7; 4,0; 4,3 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt

4,7; 5,0 = mangelhaft = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

über 5,0 = ungenügend = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Note mindestens „ausreichend" ist. Ausstellung eines Zeugnisses, das von der Dekanin bzw. dem Dekan des Fachbereichs 2 der Universität Koblenz unterschrieben wird.

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