Informationen für Habilitierende

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Habilitation am Fachbereich 2

Die Habilitation dient der Feststellung hervorragender wissenschaftlicher Leistungen und dem Nachweis der Eignung, die Teildisziplin, für die die Lehrbefähigung angestrebt wird, in Forschung und Lehre zu vertreten.

Wenn Sie sich bereits in der Postdoc-Phase befinden, finden Sie auch weitere Unterstützung beim IFGPZ. Über verschiedene Formate werden Postdoktorandinnen und -doktoranden durch das IFGPZ dabei unterstützt, sich parallel zur Beschäftigung mit ihren wissenschaftlichen Projekten auch strategischen und karriererelevanten Fragen zu widmen.

Habilitationsordnung

Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Serviceseite der Abteilung 3.

Darin sind alle Voraussetzungen zur Zulassung geregelt. Ihren Antrag nach § 3 der Ordnung können Sie im Dekanat des Fachbereichs einreichen.