Aktuelle Informationen zu den Änderungen der Prüfungsordnung

Seit dem Wintersemester 2021/22 trat für das Fach Germanistik/Deutsch eine neue Studien- und Prüfungsordnung inkraft. Dadurch ergeben sich Änderungen in den Modulen 2, 3, 4, 5 und 6 in den Bachelorstudiengängen für das Lehramt (Modulhandbuch). In den Masterstudiengängen gibt es keine Änderungen.

Was ändert sich genau?

Alle Informationen finden Sie im jeweiligen Modulhandbuch. Hier sehen Sie die wichtigsten Änderungen.

MOdul

alt

neu

2 Grundlagen der Literaturwissenschaft

Seminar 2 SWS 5 Punkte

Seminar 4 SWS 7 Punkte

3 Grundlagen der Sprachwissenschaft

Seminar 2 SWS 5 Punkte

Seminar 4 SWS 7 Punkte

4 Sprache und Handeln

Vorlesung 2 SWS

Seminar "Sprache und Handeln" 2 SWS

Seminar "Entwicklung von Sprachhandlungskompetenz" 2 SWS

insgesamt 11 Punkte

Vorlesung 2 SWS

Senminnar "Sprache und Handeln" 2 SWS

insgesamt 7 Punkte

5 Gattungen und Formen

Vorlesung 2 SWS

Seminar 2 SWS

insgesamt 8 Punkte

Vorlesung 2 SWS

Seminar 2 SWS

ingesamt 7 Punkte

6 Deutschdidaktik

Vorlesung 2 SWS

Seminar 2 SWS

ingesamt 8 Punkte

Vorlesung 2 SWS

Seminar Sprachdidaktik 2 SWS

Seminar Literaturdidaktik 2 SWS

Insgesamt 9 Punkte

Für wen gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung?

Alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2021/22 am Campus Koblenz begonnen haben oder in einem späteren Semester beginnen, studieren nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2021/22 ihr Studium begonnen haben, gilt teilweise noch die alte Studien- und Prüfungsordnung, teilweise aber schon die neue. Die genaue Regelung finden Sie weiter unten. Für das Studium nach alter Studien- und Prüfungsordnung gilt eine Übergangszeit von 4 Semestern, d.h. Module und Veranstaltungen der alten Studien- und Prüfungsordnung werden noch 4 Semester lang angeboten und müssen in dieser Zeit absolviert werden.

Welche praktischen Konsequenzen ergeben sich daraus?

Es muss grundsätzlich beachtet werden, dass mit der Absolvierung von Modulen (Besuch und Prüfung) Punkte erworben werden, die z.B. für die Zulassung zur Bachelorarbeit oder zum Abschluss des Bachelorstudiengangs und zur Zulassung zum Masterstudiengang relevant werden. Es muss sichergestellt werden, dass nicht zu wenige aber auch nicht zu viele Punkte erworben werden. Dieser Umstand führt zu folgender Regelung für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2021/22 begonnen haben.

Die Module 2, 3 und 4 müssen als gemeinsamer Modulblock betrachtet werden, für den sowohl nach alter als auch nach neuer Studienordnung 21 Punkte vergeben werden. Daraus folgt: Wenn Sie in Modul 2, 3 oder 4 bereits eine Veranstaltung (Vorlesung und/oder Seminar) besucht haben, gilt für Sie weiterhin die alte Studien- und Prüfungsordnung. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung studieren.

Die Module 5 und 6 müssen ebenfalls als gemeinsamer Modulblock betrachtet werden, für den sowohl nach alter als auch nach neuer Studien- und Prüfungsordnung 16 Punkte vergeben werden. Wenn Sie in Modul 5 oder 6 bereits eine Veranstaltung (Vorlesung und/oder Seminar) besucht haben, gilt für Sie weiterhin die alte Studien- und Prüfungsordnung. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung studieren.

Eine Mischung von alter und neuer Studien- und Prüfungsordnung innerhalb der beiden aufgeführten Modulblöcke ist nicht zulässig. Es ist aber durchaus möglich, dass Sie z.B. den Modulblock 2,3 und 4 nach alter Studien- und Prüfungsordnung studieren, den Modulblock 5 und 6 aber nach neuer Studien- und Prüfungsordnung (oder umgekehrt).

Bitte beachten Sie auch, dass es dadurch Unterschiede hinsichtlich des Umfangs der Modulabschlussprüfungen gibt. Achten Sie deshalb bei der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen und zu den Modulabschlussprüfungen darauf, dass Sie sich zu den für Sie bestimmten Veranstaltungen und Prüfungen anmelden.

Die hier genannten Informationen finden Sie auch noch einmal hier.

Datum der Veröffentlichung