Doktorandenvertretung - Wahl der neuen Mitglieder 2024

am 07. Februar 2024, 12:00 Uhr in M 001

Das Wichtigste im Überblick

  • Wahlberechtigt sind alle angenommenen Promovierenden (gemäß §34 Abs. 3 HochSchG) der Universität Koblenz jeweils als Vertreter*innen des Fachbereichs, dem sie angehören.

  • Pro Fachbereich werden zwei Vertreter*innen gewählt.

  • Wählbar sind alle angenommenen Promovierenden (gemäß §34 Abs. 3 HochSchG) der Universität jeweils als Vertreter*innen des Fachbereichs, dem sie angehören.

  • Wahlvorschläge können bis zur Vollversammlung (bis unmittelbar vor der Wahl) eingebracht werden.

  • Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

  • Werden für einen Fachbereich keine Wahlvorschläge eingereicht oder weniger Sitze besetzt als vorgesehen, bleiben betreffende Positionen für die Dauer der Amtszeit unbesetzt.