Aktuelles - Institut für Pädagogik


Koblenz, 26.04.2021

Stichwort: Abschaffung der Modulnachweis-Formulare

Liebe Studierenden des B.A. Pädagogik und des M.A. Erziehungswissenschaft FuEiO,

anlässlich der jüngsten Änderungen des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes sowie mit Blick auf die „Unterschriften-Problematik“ zu Zeiten von Corona möchten wir Sie hiermit über eine Neuregelung im Umgang mit den Modulnachweis-Formularen informieren.

Die bisherige Praxis, die schriftlichen Modulnachweise zur Dokumentation der Teilnahme an Veranstaltungen und des Abschlusses eines Moduls zu nutzen, wird in allen das Institut für Pädagogik betreffenden Modulen des BA Päd. und des MA EZW mit sofortiger Wirkung aufgegeben. Es gelten nur noch die Angaben, die via KLIPS gemacht werden (z.B. Notenvergabe bei den Prüfungen oder „TE“ zur Bestätigung der Teilnahme).

Studierende aus höheren Semestern mit laufenden Modulabschlüssen, die ihr Formular bereits eingereicht haben, können es dennoch zur Vervollständigung ihrer Unterlagen zurückerhalten, doch ist es auch hier keine Pflicht mehr.

Wir hoffen, Ihnen und auch uns das universitäre Leben dadurch ein wenig zu erleichtern.

Mit herzlichen Grüßen
die Teams der Allgemeinen Pädagogik I und II, Sozialpädagogik, Erwachsenenpädagogik,
Migration und Heterogenität, Forschung und Entwicklung in Organisationen sowie
der Nicht-ausschließenden Pädagogik/Inklusion

P.S. Falls Sie diesbezügliche Fragen zur Handhabung an anderen Instituten, wie der Psychologie oder der Soziologie, haben sollten, wenden Sie sich bitte an die dortigen Ansprechpartner:innen.

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Ergänzung aufgrund von Nachfragen von Seiten Studierender:

Die o.g. Regelung gilt mit sofortiger Wirkung; für die vergangene Praxis bedeutet dies:

a.) Wenn Sie ein Modul des Instituts für Pädagogik erfolgreich abgeschlossen haben bzw. Ihre Leistung im Prüfungssystemteil von KLIPS entsprechend vermerkt ist, gelten alle zum Modul zugehörigen Veranstaltungen als absolviert (unabhängig davon, ob Sie eine Unterschrift auf dem Modulnachweis-Formular, ein „TE“ in KLIPS oder auch Nichts dieser Art haben).

b.) Für noch laufende Module, bei welchen die Prüfung also noch aussteht, gelten die von den jeweiligen Lehrenden in den Veranstaltungen bereits gemachten Vorgaben bzw. ggf. vergebenen Bestätigungen (z.B. Kennzeichnung als "TE" in KLIPS bzw. "alte" Unterschriften auf den Modulnachweisen – z.T. auch in Kombination). Da die Regelung der Anwesenheitspflicht jedoch für die verschiedenen Veranstaltungsformen unterschiedlich ausfällt, achten Sie dann bitte auf die Informationen Ihrer jeweiligen Prüfer*innen zu der Frage, ob Vorab-Bestätigungen für die jeweilige Prüfung noch von Belang sind – oder auch nicht.


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